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Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben das Recht, einen Nachteilsausgleich (NTA) zu beantragen. Für Studierende schafft der Nachteilsausgleich z. B. gleichwertige Ausgangsbedingungen für Studienleistungen und Leistungsnachweise und trägt so zur Chancengleichheit bei. Die HfH bietet Unterstützung beim Antrag und bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs an. Nehmen Sie frühzeitig mit der Studien- und Studierendenberatung Kontakt auf.

Zuletzt geändert: 18. Apr 2023, 20:21, [koehler.kathrin]