E-Accessibility im Web
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Einblick in die E-Accessibility im Web
Barrierefreiheit im Internet ist kein neues Thema, die erste Fassung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) wurden bereits 1999 veröffentlicht. Nichtsdestotrotz gibt es noch heute viele Webauftritte, Online-Angebote und Webshops, die für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht, oder nur schwer zugänglich sind.
Wie schwer, das demonstrierte ein blinder Accessibility-Consultant im Rahmen einer Veranstaltung der HfH, indem er mit seinem Screenreader mehrere Webseiten auf deren E-Accessibility untersuchte. Einen Auszug dieser Aufzeichnung namens "Screenreader-Demonstration_HfH-BBL" finden Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" unter E-Accessibility im Alltag. Die Demonstration beinhaltet zudem einige wichtige Hinweise und Tipps für barrierearme Webseiten.
Um die E-Accessibility einer Webseite zu prüfen werden zumeist die WCAG herangezogen. Diese Web Content Accessibility Guidelines sind sehr umfangreich und ohne Vorwissen nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Die im Baustein 2 beschriebenen 10 Goldenen Regeln decken jedoch einen grossen Teil der Anforderungen der WCAG ab. Auf einige Inhalte der WCAG werden Sie auch im Leitfaden "Einfach Surfen" stossen, der gleichzeitig Massnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit bei Webseiten erläutert und auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eingeht (deshalb hier und in Baustein 3 für die Bedarfsgruppe Kognition relevant).
Ein genaueres Eingehen auf die WCAG würde in diesem Lernmodul den Rahmen sprengen, deswegen an dieser Stelle nur nochmal der Hinweis:
Informationen über mehrere Kanäle vermitteln!
Wie auch bei Dokumenten ist es bei Webseiten wichtig, Informationen über mehrere Kanäle zu vermitteln. Beispielsweise Bilder mit einem aussagekräftigen Alternativtext zu versehen oder Audio- und Videodateien mit Untertitelungen oder Übersetzungen in Gebärdensprache. Das Verfassen von guten Alternativtexten und Bildbeschreibungen, die auch bei Textdokumenten oder Präsentationen erforderlich sind, ist nicht ganz einfach. Bitte lesen Sie dazu unter "Weiterführende Informationen" den Leitfaden zur Erstellung von Alternativtexten für Grafiken.
Wie schwer, das demonstrierte ein blinder Accessibility-Consultant im Rahmen einer Veranstaltung der HfH, indem er mit seinem Screenreader mehrere Webseiten auf deren E-Accessibility untersuchte. Einen Auszug dieser Aufzeichnung namens "Screenreader-Demonstration_HfH-BBL" finden Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" unter E-Accessibility im Alltag. Die Demonstration beinhaltet zudem einige wichtige Hinweise und Tipps für barrierearme Webseiten.
Um die E-Accessibility einer Webseite zu prüfen werden zumeist die WCAG herangezogen. Diese Web Content Accessibility Guidelines sind sehr umfangreich und ohne Vorwissen nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Die im Baustein 2 beschriebenen 10 Goldenen Regeln decken jedoch einen grossen Teil der Anforderungen der WCAG ab. Auf einige Inhalte der WCAG werden Sie auch im Leitfaden "Einfach Surfen" stossen, der gleichzeitig Massnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit bei Webseiten erläutert und auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eingeht (deshalb hier und in Baustein 3 für die Bedarfsgruppe Kognition relevant).
Ein genaueres Eingehen auf die WCAG würde in diesem Lernmodul den Rahmen sprengen, deswegen an dieser Stelle nur nochmal der Hinweis:
Informationen über mehrere Kanäle vermitteln!
Wie auch bei Dokumenten ist es bei Webseiten wichtig, Informationen über mehrere Kanäle zu vermitteln. Beispielsweise Bilder mit einem aussagekräftigen Alternativtext zu versehen oder Audio- und Videodateien mit Untertitelungen oder Übersetzungen in Gebärdensprache. Das Verfassen von guten Alternativtexten und Bildbeschreibungen, die auch bei Textdokumenten oder Präsentationen erforderlich sind, ist nicht ganz einfach. Bitte lesen Sie dazu unter "Weiterführende Informationen" den Leitfaden zur Erstellung von Alternativtexten für Grafiken.
Informationen für Personen, die eine Webseite erstellen
Was - neben den 10 Goldenen Regeln - insbesondere bei der Erstellung von Webseiten berücksichtigt werden sollte, ist die Verständlichkeit von jeglichen Interaktionselementen. Der Klassiker ist eine Fehlermeldung wie «Ein Fehler ist aufgetreten» - und sonst keinerlei Informationen. Das ist für jeden Webseitenbenutzer eine Herausforderung, für beeinträchtigte Personen aber nochmal schwieriger. Beispielsweise bei Formularfeldern sollte in der Fehlermeldung genau angegeben werden, wo sich der fehlerhafte Eintrag befindet. Optimalerweise wird darüber hinaus noch darauf hingewiesen, was daran falsch war (z. B. bei der Erstellung von Passwörtern, dass kein Sonderzeichen enthalten ist o. ä.). So wird die Fehlerbehebung stark vereinfacht - für alle.
Für sehbehinderte Personen spielt zudem die Skalierbarkeit einer Webseite eine wichtige Rolle. Jeder Browser bringt eine Zoom-Funktion mit, die sich meist rechts oben befindet (Screenshot von Google Chrome). Damit sollte die Webseite bis zu 400% vergrösserbar sein und man sollte den Text lesen können ohne bei jeder Zeile von links nach rechts scrollen zu müssen.
Für sehbehinderte Personen spielt zudem die Skalierbarkeit einer Webseite eine wichtige Rolle. Jeder Browser bringt eine Zoom-Funktion mit, die sich meist rechts oben befindet (Screenshot von Google Chrome). Damit sollte die Webseite bis zu 400% vergrösserbar sein und man sollte den Text lesen können ohne bei jeder Zeile von links nach rechts scrollen zu müssen.
